Tierschutzgutachten/ Tierschutzleitlinien

Im Auftrag des BMLEH werden Gutachten und Leitlinien über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet.

Die Gutachten und Leitlinien sind zwar nicht rechtsverbindlich, sie unterstützen aber Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetzes entspricht. Ältere Gutachten sind überarbeitungsbedürftig oder sind bereits im Überarbeitungsprozess. Mitunter entsprechen Passagen und spezifische Angaben zu Haltungssystemen nicht mehr dem Stand der Wissenschaft oder des hohen Tierschutzniveaus.

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